Die DGOI verfolgt die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Masterprogrammen der DTMD mit großer Aufmerksamkeit. Unser besonderes Augenmerk gilt den betroffenen Absolventinnen, Absolventen und Studierenden, die erhebliche Zeit, fachliches Engagement und finanzielle Mittel in ihre Weiterbildung investiert und umfangreiche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben.
Die DGOI unterstützt die sachliche Aufarbeitung der Vorgänge und prüft, auf welchem Weg für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine belastbare akademische Perspektive eröffnet werden kann.
Hierzu führt die DGOI bereits Gespräche mit Hochschulen, deren Berechtigung zur Verleihung entsprechender akademischer Grade zweifelsfrei feststeht. Gegenstand dieser Gespräche ist insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt oder angerechnet werden können und welche ergänzenden Leistungen gegebenenfalls erforderlich wären, um einen ordnungsgemäßen akademischen Abschluss zu ermöglichen.
Dabei ist uns wichtig, keine Erwartungen zu wecken, bevor die hochschulrechtlichen und akademischen Voraussetzungen im Einzelnen geklärt sind. Über Ergebnisse werden wir die betroffenen Kolleginnen und Kollegen informieren, sobald belastbare Aussagen möglich sind.
Unser Ziel ist eine transparente Aufarbeitung und vor allem die Suche nach einer konkreten und tragfähigen Lösung für diejenigen, die auf die angebotenen Studienprogramme vertraut und die vorgesehenen fachlichen und wissenschaftlichen Leistungen erbracht haben.
Diese Bemühungen erfolgen unabhängig von der noch laufenden rechtlichen Aufarbeitung der damaligen Vorgänge und ohne Vorwegnahme der Frage, ob und in welchem Umfang einzelnen Beteiligten rechtliche Verantwortlichkeiten zuzuordnen sind.
Ihre DGOI


