Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Fortbildungen der Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Orale Implantologie e.V. (DGOI) ist eine implantologische Fachgesellschaft für das gesamte zahnärztliche Praxisteam. Das zentrale Ziel der DGOI liegt in der Förderung der zahnärztlichen Implantologie auf nationaler und internationaler Ebene. Ein Teil des Portfolios der DGOI ist die Organisation von Tagungen, Kongressen und wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen (nachfolgend: Veranstaltungen), für die allesamt die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten.

Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung der DGOI werden diese AGB vom anmeldenden Teilnehmer[1] anerkannt. Dies gilt zugleich auch für etwaige Besondere Geschäftsbedingungen, die bei einigen Veranstaltungen ergänzend gelten und den Teilnehmern bekannt gemacht wurden.

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen der DGOI ist in Textform auf dem dafür vorgesehen  Anmeldeformular, zu finden auf der Webseite der DGOI, vorzunehmen. Das Anmeldeformular kann wahlweise online ausgefüllt werden oder per Email an die DGOI übersendet werden.

Die Anmeldung ist grundsätzlich bei der DGOI vorzunehmen. Einzelne Veranstaltungen der DGOI können ein Reisebüro als Vermittler ausweisen. In diesem Fall ist die Anmeldung dort vorzunehmen, Vertragspartner der Veranstaltung ist in jedem Fall die DGOI.

Der Vertragsschluss erfolgt durch eine innerhalb von 14 Tagen erfolgende Annahmebestätigung der DGOI oder des Reisebüros in Textform.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl berücksichtigt.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen.

Sie werden in Nettopreisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich Gebühren und Steuern, die am Veranstaltungsort anfallen können (z.B. Tourismusabgaben/Kurtaxe).

Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten in Textform vereinbart werden, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

Alle Zahlungen haben auf das Konto der DGOI unter Angabe des Teilnehmernamens und der Rechnungsnummer zu erfolgen.

 

3. Rücktritt durch den Teilnehmer

Den Teilnehmern wird das Recht eingeräumt, unter den nachfolgenden Bedingungen von der Teilnahme an einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten:

Ein Rücktritt bis zu acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist kostenfrei mit einer Bearbeitungsgebühr für den Rücktritt in Höhe von 25,- EUR möglich.

Bei einem späteren Rücktritt bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist der hälftige Preis der Veranstaltung zu entrichten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr für den Rücktritt in Höhe von 25,- EUR.

Danach ist der volle Veranstaltungspreis zu entrichten.

Benennt der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer, der bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen Veranstaltungsvertrag mit der DGOI abschließt, kann der Teilnehmer abweichend von den vorstehenden Regelungen kostenfrei von der Veranstaltung zurücktreten. Jeder Rücktritt bzw. die Benennung eines Ersatzteilnehmers müssen in Textform gegenüber der DGOI, Büro Bruchsal, erklärt werden. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Benachrichtigung trägt der Teilnehmer.

 

4. Programmänderungen und Absage von Veranstaltungen, resultierende Rechte der Teilnehmer

Die DGOI ist jederzeit um die Durchführung ihrer Veranstaltungen gemäß der Programmübersicht wie angeboten bemüht. Nicht immer können Veranstaltungen wie geplant durchgeführt werden.

Die DGOI behält sich vor, die Reihenfolge der Veranstaltungspunkte, die Personen der Referenten/Dozenten, die Programminhalte, die Übungsmittel, den Veranstaltungsort sowie den Veranstaltungstermin einseitig abzuändern. Mit Blick auf die aktuelle Pandemie und zur Erhaltung der Gesundheit der Teilnehmer behält sich die DGOI insbesondere vor, Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile, die ursprünglich als Präsenzveranstaltungen geplant und angeboten wurden, durch Online-Webinare zu ersetzen. Entfallende Übungseinheiten, die nur in Präsenz stattfinden können (z.B. Hands-On-Übungen der Curricula), werden an Ersatzterminen durchgeführt. Übungsmittel, die aufgrund der aktuellen Situation nicht, oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen (z.B. Human-Präparate), werden durch alternative Übungsmittel ersetzt.

Wird lediglich die Person des Referenten/Dozenten oder die Reihenfolge der Veranstaltungspunkte geändert, entsteht hierdurch kein gesondertes Rücktrittsrecht für den Teilnehmer. Gleiches gilt für Änderungen von Präsenzveranstaltungen (bzw. Teile hiervon) in Online-Webinare, Terminverschiebungen der praktischen Übungseinheiten und Ersetzungen der Übungsmittel aus wichtigem Grund (z.B. pandemiebedingt). Aus wichtigem Grund, z. B. bei Pandemien, zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten oder Schließung des Veranstaltungsortes, kann die Veranstaltung von der DGOI auch ganz abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programminhaltes, des Veranstaltungsortes und -termins wird die DGOI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss eine Veranstaltung aus den vorgenannten Gründen abgesagt werden entfällt die Leistungspflicht des Teilnehmers, bereits geleistete Zahlungen werden durch die DGOI erstattet.

 

5. Höhere Gewalt – Force Majeure

In einem Fall höherer Gewalt kann die DGOI geplante Veranstaltungen absagen bzw. abbrechen.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein äußeres, also nicht betrieblich bedingtes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis eintritt, das das Einhalten des Vertrags auch bei äußerster Sorgfalt erschwert oder unmöglich macht. Dies können Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, oder andere Ereignisse wie z.B. Kriege, Aufstände, Terroranschläge, Boykottmaßnahmen, Streiks oder auch Epidemien bzw. Pandemien.

Ist eine Absage einer Veranstaltung oder einer Pauschalreise wegen höherer Gewalt erforderlich, so werden beide Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit.

 

6. Zertifikat

Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung erhält über die Teilnahme ein Zertifikat, vorausgesetzt, der Teilnehmer weist gegenüber der DGOI seine durchgehende Anwesenheit an der Veranstaltung aus.

Das Zertifikat wird dem Teilnehmer am letzten Tag der Veranstaltung (einschließlich notwendiger Ersatztermine) ausgehändigt oder im Anschluss daran per E-Mail/Post zugesandt.

 

7. Haftung

Die DGOI haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung der DGOI auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die DGOI nicht. Von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die Haftung der DGOI für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund schuldhafter und für sonstige Schäden aufgrund mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Einer Pflichtverletzung und einem Verschulden der DGOI stehen solche der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

 

8. Urheberrecht

Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der DGOI und des Urheberrechtsinhabers verwertet, insbesondere vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich genutzt werden.

 

 9. Personenbezogene Daten

Ihre zur Bearbeitung der Anmeldung sowie zur Vertragsdurchführung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

 

[1] Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.