Als Mitglied der DGOI können Sie sich auf vielfältige Weise zertifizieren lassen
- Die Basis bildet das Curriculum Implantologie 9+2. Desweiteren gibt es das Curriculum Implantologische Fachassistenz 2+1.
- Implantologisch erfahrene Zahnärzte können sich im ersten Schritt als Geprüfter Implantologe (DGOI) zertifizieren lassen.
- Im zweiten Schritt ist eine Zertifizierung im Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie (DGOI) möglich.
- Eine besondere Zertifizierung ist die Prüfung zum Geprüften Experten der Implantologie (DGOI). Die nächste Möglichkeit zur Zertifizierung ist am 25. Oktober 2024 in der Haranni Clinic in Herne. Der Einsendeschluss der Dokumente ist der 13. September 2024.
- Die Spitze der Zertifizierung der DGOI ist der Zertifizierte Referent.
Den detaillierten Überblick über die Zertifizierungsrichtlinien der DGOI können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Die DGOI erkennt vergleichbare Weiterbildungen und Zertifikate anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften grundsätzlich an. Ihre bisher erworbenen Zertifizierungen können Sie mit folgendem Formular und den entsprechenden Nachweisen gerne bei der DGOI einreichen.
Aufbauend auf dem Curriculum Implantologie 9+2 der DGOI (oder einer gleichwertigen strukturierten Fortbildung) kann bei weiteren Voraussetzungen und nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI) verliehen werden.
Eine Vorstufe dieser Qualifikation ist der Geprüfte Implantologe der DGOI.
Weitere Fragen zur Zertifizierung beantwortet das DGOI-Team in Bruchsal gerne.
Zertifizierungsrichtlinien der DGOI
1. Curriculum Implantologie 9+2
- Neun Wochenenden inkl. 2 × Coaching Standard
- Referenten sind: Prof. Dr. Georg-H. Nentwig, Dr. Kay Pehrsson, Dr. Fred Bergmann, Prof. Dr. Grubeanu, Dr. Ralf Smeets
- 2 × Coaching Standard
- Abschluss mit Zertifikat der DGOI
Die vergleichbaren Curricula anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften werden anerkannt.
2. Zertifikat Geprüfter Implantologe (DGOI)
- Verzeichnis von mindestens fünfzig inserierten und/oder versorgten Implantaten oder zwanzig implantologisch versorgten Kiefern mit entsprechenden Erklärung.
- Fünf dieser Fälle müssen ausführlich dokumentiert werden.
- 2 Jahre Erfahrung in der Implantologie
- Begutachtung der Fälle durch die Prüfungskommission der DGOI
- Verleihung des Zertifikates Geprüfter Implantologe (DGOI)
- Prüfungsgebühr inklusive Zertifikate: 500 Euro
3. Patenzahnärzte der DGOI
Als Patenzahnarzt der DGOI beraten Sie Kollegen in Ihrer Region bei allen Fragen zur Implantologie. Die Liste der Patenzahnärzte ist in der Zeitschrift für Orale Implantologie und auf unserer Homepage veröffentlicht. Als Voraussetzung sollten Interessenten einen von der DGOI anerkannten Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie führen.
4. Zertifikat Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI)
- Curriculum Implantologie 9+2 oder andere von der DGOI anerkannte Curricula
- vier Jahre Erfahrung in der Implantologie
- Verzeichnis von mindestens 200 inserierten Implantaten oder 70 implantologisch versorgten Kiefern mit entsprechender Erklärung
Zwanzig dieser Fälle müssen für die Prüfung ausführlich dokumentiert werden (Powerpoint). - Vorprüfung der Dokumentation durch die Kommission der DGOI
Schriftliche und mündliche Prüfung durch die Kommission der DGOI - Verleihung des Zertifikates Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI) auf die Dauer von fünf Jahren. Danach kann die Rezertifizierung beantragt werden.
- Bei Patientenveranstaltungen bzw. Patientenanfragen werden ausschließlich die Geprüften Experten der DGOI genannt. Die Liste der Geprüften Experten ist außerdem auf unserer Homepage veröffentlicht.
- Prüfungsgebühr für die Prüfung Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI) beträgt 1.500 Euro
5. Zertifikat Zertifizierter Referent der DGOI
- Mitgliedschaft in der DGOI
- Status Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI) oder gleichwertig
- Mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Implantologie
- Nachweis von mindestens 500 gesetzten bzw. versorgten Implantaten
- Vorlage eines ausführlichen CV mit Vortragstätigkeit
- Nachweis von mindestens drei sehr gut evaluierten Vorträgen bei Veranstaltungen der DGOI
- Empfehlung der Zertifizierung durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder der DGOI
- Gebühren inklusive Zertifikat: 200 Euro
6. Anerkennung bereits erworbener Zertifikate
- Die DGOI erkennt vergleichbare Weiterbildungen und Zertifikate anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften grundsätzlich an.
- Bei entsprechenden Nachweisen ist ein „Quereinstieg“ in das Curriculum Implantologie 9+2 möglich.
- Die DGOI erkennt den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie des BDIZ EDI sowie vergleichbare Tätigkeitsschwerpunkte der Zahnärztekammern an.
Planen Sie Ihren beruflichen und persönlichen Erfolg mit der DGOI!
Rezertifizierung
Das Zertifikat Geprüfter Experte der Implantologie wird für fünf Jahre verliehen. Um diesen Status anschließend zu verlängern, müssen die geprüften Experten weitere Nachweise zur implantologischen Tätigkeit und zu Fortbildungen vorlegen.
Die Kriterien der Rezertifizierung:
- Eine Liste mit mindestens 200 gesetzten und/oder versorgten Implantaten oder siebzig Patientenfällen in den zurückliegenden fünf Jahren.
- Nachweis über 100 Fortbildungspunkte in diesem Zeitraum.
Zertifizierter Referent der DGOI
Die Bezeichnung Zertifizierter Referent der DGOI soll sich zu einem Markenzeichen mit hohem Qualitätsstandard entwickeln. Der Vorstand hat deshalb einen anspruchsvollen Kriterienkatalog beschlossen:
- Mitgliedschaft in der DGOI
- Bei Zahnärzten:
- Status Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI) oder gleichwertig
- Mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Implantologie
- Nachweis von mindestens 500 gesetzten und/oder versorgten Implantaten
Bei Zahntechnikern:
- Meisterstatus
- Mindestens fünf Jahre Erfahrung mit zahntechnischen Implantatarbeiten
- Vorlage eines ausführlichen Curriculum Vitae mit Vortragstätigkeit
- Nachweis von mindestens drei sehr gut evaluierten Vorträgen bei Veranstaltungen der DGOI
- Empfehlung der Zertifizierung durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder der DGOI
So diese Kriterien erfüllt sind, entscheidet der Vorstand über die Zertifizierung.
Die Gebühr inklusive Zertifikat beträgt 200 Euro.