Sehr geehrte Mitglieder,
zur Mitgliederversammlung der DGOI am Mittwoch, 2. September 2026, 16.30 Uhr im Konferenz- und Fortbildungszentrum Mannheim, Chemnitzer Straße 10, 68309 Mannheim, lade ich Sie sehr herzlich ein.
Die Mitgliederversammlung findet als Präsenz-Versammlung vor dem DGOI Herbstsymposium 2026 statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstands
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
5. Beschlussfassung über die Bestellung und die Personen der Kassenprüfer
6. Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung der Satzung
Der Vorstand der DGOI schlägt vor, die Satzung des Vereins zu ändern und insgesamt neu zu fassen. Im Wesentlichen sollen
• der Kreis der stimmberechtigten Mitglieder um immatrikulierte Studierende der Zahnheilkunde erweitert,
• der Mitgliederversammlung die Möglichkeit der Regelung unterschiedlicher Beitragshöhen für einzelne Mitgliedergruppen gegeben,
• die Zusammensetzung des Vorstands durch Schaffung eines zweiten Vizepräsidenten bei gleichzeitiger Streichung des Amtes des Pastpräsidenten geändert und das Amt des Geschäftsführers aufgegeben,
• die Amtsperioden von Präsident, Vizepräsidenten, weiteren Vorstandsmitgliedern und Beiräten angeglichen, und
• präzisiert werden dass der Präsident für höchstens zwei Amtsperioden in Folge gewählt werden kann.
Diese Änderungen ziehen Anpassungen innerhalb der gesamten Satzung nach sich. Der Entwurf der vom Vorstand vorgeschlagenen neuen Satzung, in der die wesentlichen Änderungen gegenüber der aktuellen Satzung der DGOI fett hervorgehoben sind, liegt dieser Einladung bei.
7. Verschiedenes
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieser Einladung ein Vollmachtsformular beiliegt; das Vollmachtsformular kann auch auf der Internetseite „www.dgoi.info“ heruntergeladen werden. Mit dem Formular können Sie gemäß § 19 Absatz 5 der Satzung einem anderen stimmberechtigten Mitglied Stimmrechtsvollmacht erteilen. Ich bitte dabei zu beachten, dass nicht mehr als drei Stimmen in einer Person vereinigt sein dürfen. Außerdem muss die Vollmachtserteilung dem Vorstand bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung, also bis zum 26.08.2026, in Textform angezeigt werden. Eine verspätet angezeigte Vollmacht gilt als nicht erteilt.
Mit besten kollegialen Grüßen
Prof. Dr. Daniel Grubeanu
Präsident DGOI


