Liebe DGOI-Mitglieder,
Nach den aktuellen Statements der DGZMK (Prof. Frankenberger, 16.04.20), der Bundeszahnärztekammer und des RKI (23.03.20) in Bezug auf Patientenbehandlungen in implantologisch-chirurgisch ausgerichteten Zahnarztpraxen empfiehlt sich unter Bezug auf das Patientenrisiko folgende Kategorisierung hinsichtlich des Behandlungsspektrums:
Kategorie ROT:
Personen, die eine typische Symptomatik aufweisen oder nachweislich mit Covid-19 infiziert bzw. an Covid-19 erkrankt sind:
- Behandlungsspektrum: Nur Schmerzbehandlung, Behandlung akuter Infektionen, Traumaversorgung, Tumordiagnostik und -therapie schnell wachsender Tumore
- Isolierter Wartebereich. Behandlung möglichst am Ende der Praxiszeit, sodass keine weitere Behandlung am selben Platz und Tag erfolgt.
- Diese Personengruppe wird Kategorie grün, sobald die Infektion ausgeheilt ist oder eine Infektion labordiagnostisch nicht nachgewiesen wurde.
Kategorie GELB:
Personen, die im Falle einer Infizierung einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19- Erkrankungsverlauf unterliegen (Alter > 60 Jahre, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen; medikamentöse Immunsupprimierung)
- Behandlungsspektrum: Wie Kategorie rot; zusätzlich alle Eingriffe, deren Unterlassung mittelfristig eine deutliche Prognoseverschlechterung bedeuten würde. Dazu zählen auch prophylaktische Maßnahmen.
- Isolierter Wartebereich. Vermeidung jeglicher Aerosolbildung.
- Diese Personengruppe wird Kategorie grün, sobald eine Immunisierung (z.B. durch Impfung) nachweislich vorliegt
Kategorie GRÜN:
Personen, die nicht infiziert sind, keine entsprechende Symptomatik aufweisen und keinem erhöhten Risiko in Bezug auf einen möglicherweise schweren Covid-19- Krankheitsverlauf unterliegen
- Behandlungsspektrum: Nicht eingeschränkt
Es obliegt den verantwortlichen ärztlichen Behandlern, eine entsprechend sorgfältige personalisierte Anamnese tagesaktuell durchzuführen, ggf. unter Rücksprache mit den behandelnden Haus- und Fachärzten. Nur auf dieser Grundlade kann die praxisinterne Einordnung in die Kategorien rot, gelb oder grün vorgenommen werden.
Die geltenden Hygienerichtlinien zum Schutz der Patienten und des Praxispersonals in Zahnarztpraxen sind einzuhalten.
Zusätzlich sind in Zeiten der durch Covid-19 ausgelösten Pandemie folgende Maßnahmen obligat:
Griffflächen, die von Patienten kontaktiert werden (Türklinken, Theken etc.) sind möglichst unmittelbar nach einem Griffkontakt zu desinfizieren.
Das gesamte Praxispersonal, das Kontakt zu Patienten hat (Rezeption), soll einen Mund- und Nasenschutz tragen. Ein zusätzliches Faceshield ist zu empfehlen.
Zur Eindämmung/Vermeidung von Aerosolen ist der Einsatz von Turbinen, Pulverstrahlgeräten und Ultraschallscalern derzeit zu unterlassen. Der Einsatz von Kofferdam ist generell da empfehlenswert, wo er möglich ist.
Zusätzlich sollten räumliche, zeitliche und ablauftechnische Maßnahmen entsprechend der lokalen Gegebenheiten einer Einrichtung/Praxis eingeleitet werden, um die vom Robert-Koch-Institut geforderte Abstandhaltung möglichst effektiv umzusetzen.
Für den DGOI-Vorstand
Univ. Prof. Dr. Georg-H. Nentwig
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