Die Zertifizierungsrichtlinien der DGOI

Der Vorstand der DGOI hat in Abstimmung mit dem Weltverband ICOI die nachfolgenden Zertifizierungsrichtlinien erlassen.

Aufbauend auf dem Curriculum Implantologie 8+1 der DGOI (oder einer gleichwertigen strukturierten Fortbildung) kann bei weiteren Voraussetzungen und nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat "Geprüfter Experte der Oralen Implantologie" (DGOI) verliehen werden.

Der ICOI erkennt die Prüfungskommissionder DGOI an und verleiht (bei voller Mitgliedschaft) den Absolventen der Expertenprüfung das internationale "Diplomate"-Zertifikat.

Eine Vorstufe dieser Qualifikation stellt die "Fellowship"-Falldokumentation dar.

Bei weiteren Fragen zur Zertifizierung steht das DGOI-Team in Kraichtal gerne zur Verfügung. 

Die Richtlininien im Einzelnen:

 
1.   Curriculum Implantologie „8+1“:

  • Neun Wochenenden inkl. Marketing, Forensik, Abrechnung und Systemübersicht
  • Referenten sind: Prof. Dr. Georg-H. Nentwig, Prof. Dr. Herbert Deppe, Dr. Paul Weigl, Dr. Georg Bayer, Dr. Achim Wöhrle, Björn Papendorf, Martina Wiesemann, Dr. Marius Steigmann, Prof. Dr. Dr. Joachim Zöller, Dr. Fred Bergmann,  Prof. (NYU) Ady Palti 
  • Hospitation und Supervision
  • Abschluss mit Zertifikat der DGOI
  • Zertifikat der New York University College of Dentistry (bei ICOI-Mitgliedschaft)
  • Die Curricula anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften werden anerkannt.

 
2.   Fellowship-Zertifikat

  • Verzeichnis von mindestens 50 inserierten und/oder versorgten Implantaten oder 20 implantologisch versorgten Kiefern (mit entsprechenden Erklärung)
  • Fünf dieser Fälle müssen ausführlich dokumentiert werden
  • 2 Jahre Erfahrung in der Implantologie
  • Begutachtung der Fälle durch die Prüfungskommission der DGOI
  • Verleihung des „Fellowship“-Zertifikates ICOI/DGOI
  • Prüfungsgebühr: 500 Euro

 
3.   "Patenzahnärzte" der DGOI 

 

Die „Patenzahnärzte“ der DGOI beraten Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Region bei allen Fragen zur Implantologie. Die Liste der „Patenzahnärzte“ ist in der Zeitschrift für Orale Implantologie und auf unserer Homepage www.dgoi.info veröffentlicht. Vorraussetzung ist die Führung eines von der DGOI anerkannten Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie.

  
4.   Zertifikat "Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI)" 

  • Curriculum Implantologie "8+1" oder andere von der DGOI anerkannte Curricula 
  • 4 Jahre Erfahrung in der Implantologie
  • Verzeichnis von mindestens 200 inserierten Implantaten oder 70 implantologisch versorgten Kiefern mit entsprechenden Erklärung   
  • 20 dieser Fälle müssen für die Prüfung ausführlich dokumentiert werden (Powerpoint)
  • Schriftliche und mündliche Prüfung durch die vom ICOI anerkannten Kommission der DGOI
  • Verleihung des Zertifikates "Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI)"
  • Bei Patientenveranstaltungen bzw. Patientenanfragen werden ausschließlich die "Geprüften Experten" der DGOI genannt. Die Liste der "Geprüften Experten" ist außerdem auf unserer Homepage www.dgoi.info veröffentlicht.
  • Prüfungsgebühr: 1.500 Euro

5.   Diplomate-Zertifikat

Der ICOI erkennt die Experten-Prüfung der DGOI an und verleiht (bei ICOI-Mitgliedschaft) das "Diplomate"-Zertifikat mit Medaille. Ebenso wird ein "Fellow"- Zertifikat verliehen.
Die Fellows und Diplomates werden auf der Homepage des ICOI genannt.
 
6.   Zertifikat "Zertifizierter Referent" der DGOI

  • Mitgliedschaft in der DGOI
  • Status "Geprüfter Experte der Implantologie (DGOI)" oder gleichwertig
  • Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Implantologie
  • Nachweis von mindestens 500 gesetzten bzw. versorgten Implantaten
  • Vorlage eines ausführlichen CV mit Vortragstätigkeit
  • Nachweis von mindestens 3 sehr gut evaluierten Vorträgen bei Veranstaltungen der DGOI (Für eine Übergangsfrist bis Ende 2012 kann hierauf verzichtet werden).
  • Empfehlung der Zertifizierung durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder der DGOI

 
7.   Anerkennung bereits erworbener Zertifikate

  • Die DGOI erkennt Weiterbildungen und Zertifikate anderer wissenschaftlicher Fachgesellschaften grundsätzlich an.
  • Bei entsprechenden Nachweisen ist ein "Quereinstieg" in das Curriculum  Implantologie "8+1" möglich
  • Die DGOI erkennt den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie des BDIZ EDI sowie vergleichbare Tätigkeitsschwerpunkte der Zahnärztekammern an.