Rezertifizierung
Das Zertifikat "Geprüfter Experte der Implantologie" wird für 5 Jahre verliehen. Nach diesem Zeitraum ist es erforderlich, weitere Nachweise zur implantologischen Tätigkeit und zu Fortbildungen vorzulegen, damit dieser Status verlängert werden kann.
Die Kriterien der Rezertifizierung sind im einzelnen:
- Eine Liste mit mindestens 200 gesetzten und/oder versorgten Implantaten oder 70 Patientenfällen in den zurückliegenden 5 Jahren.
- Nachweis über 100 Fortbildungspunkte in diesem Zeitraum.
